W.K.St.V. UNITAS München

UNITAS in Österreich

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Vorwort

Diese Seite hat nur einen Sinn nämlich den, möglichst schnell wieder überflüssig zu werden. Die "UNITAS in Österreich (UiÖ)" ist ein Überbleibsel aus der Zeit des nationalsozialistischen Terror- und Gewaltregimes in Deutschland. Die Gründe für ihr Bestehen sind Gott sei Dank mit der Befreiung der Republik Österreich und des Deutschen Reiches durch alliierte Truppen weggefallen. Doch leider konnten sich die österreichischen Bundesbrüder bisher nicht dazu durchringen, wieder dem UNITAS-Verband beizutreten.
Dabei gibt es keinerlei Gründe, derentwegen gerade die UNITAS in Österreich einen "nationalen" Verband haben müsste. Der Verband der wissenschaftlichen katholischen Studentenvereine UNITAS (UNITAS-Verband, UV) ist kein nationaler Verband; das Wort deutsch taucht weder im Namen noch in den Verbands- und Vereinssatzungen auf. Der UNITAS-Verband hat sich schon immer als rein katholischer Verband begriffen, der sich nicht der Pflege von "deutschem Brauchtum" oder der Wahrung "deutschen Kulturgutes" verpflichtet hat. Folgerichtig sind und waren auch UNITAS-Vereine außerhalb Deutschlands direkte Mitglieder des UNITAS-Verbandes, so zum Beispiel in der französischen und tschechischen Republik die UNITAS Paris und die UNITAS Praha.
So gesehen ist die UNITAS eine internationale Organisation, auch wenn ihr Wirkungsbereich durch die spezielle Form des Korporationswesens eher auf Österreich, Deutschland und mitteleuropäische Staaten mit starkem, historisch begründeten deutschen Kultureinfluss beschränkt ist. Diese Einschränkung kann und wird sich aber hoffentlich in einem einigenden, friedlichen Europa überleben. Warum sollten dänische oder französische Studenten und Studentinnen nicht die Vorteile und Freuden des Korporationswesens genießen können ? Das was UNITAS ausmacht, ihre prinzipielle Ausrichtung, ist universell und global gültig und nicht auf Deutschland beschränkt.
Auch wenn bei den altstudentischen UNITAS-Vereinen in der Bundesrepublik Deutschland anlässlich von Kneipen und Kommersen die deutsche Nationalhymne gesungen wird, so ist daraus kein Patria-Prinzip des UNITAS-Verbandes abzuleiten. Damit wird "nur" die Verbundenheit und die Verantwortung eines jeden einzelnen zur Solidar- und Wertegemeinschaft der demokratischen und rechtstaatlichen Bundesrepublik Deutschland zum Ausdruck gebracht. In anderen Staaten wird dementsprechend die jeweilige Nationalhymne gesungen.
Die "UNITAS in Österreich" hat auf ihrer letzten Generalversammlung in Innsbruck am 16. und 17. November 1996 den Wiedereintritt der österreichischen UNITAS-Vereine in den UNITAS-Verband erneut diskutiert, ihn aber noch nicht beschlossen. Auch wenn ein derartiger Schritt nach dem Abschluss der 'Vereinbarung zwischen dem UNITAS-Verband e.V. und der "UNITAS in Österreich"' von 1965 eher ein formaler Verwaltungsakt wäre, so würden damit doch endlich die Folgen überwunden, zu denen uns eine Gewaltherrschaft gezwungen hat. Gerade aufgrund der vielen Opfer in den Reihen der UNITAS beider Nationalitäten und ihres eigenen Verbotes 1938 gilt es heute all die Entscheidungen rückgängig zu machen, die uns vom Nazi-Regime direkt oder indirekt aufgezwungen wurden.
In der Gewissheit, dass diese Seite bald nicht mehr zu existieren braucht, wünschen wir uns ein

vivat - floreat - crescat UNITAS ad multos annos

weltweit.

Wulf Richartz, Mu! FM

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Geschichte

26. April 1920 Gründung der UNITAS Norica zu Innsbruck. Starkes Anwachsen der UNITAS in Innsbruck in den darauffolgenden Jahren.
4. November 1925 Gründung der Kreuzritter-UNITAS zu Wien durch BbrBbr. aus Innsbruck.
3. bis 8. August 1926 63. Generalversammlung des UNITAS-Verbandes in Innsbruck.
8. Dezember 1927 Gründung der UNITAS Greifenstein zu Innsbruck durch BbrBbr. der UNITAS Norica zu Innsbruck.
7. Februar 1934 Verbot des konfessionellen Prinzips von Studentenverbänden durch den deutschen Reichsinnenminister. Danach fand in der UNITAS eine rege Diskussion statt, ob sich der Verband dieser Gewalt aussetzen sollte, oder sich besser gleich selber auflöst, um nicht seine Prinzipien zu verraten. Besonders nachdem der Verband schon 1933 gezwungen worden ist, seine demokratische Satzung zu umgehen und einen "Verbandsführer" mit allen Vollmachten zu wählen, war es sehr umstritten, ob sich der Verband ein weiteres Mal der Repression beugen sollte.
Nach einer Urabstimmung unter den Mitgliedern setzte sich der Wille zum Durchhalten durch, und der UNITAS-Verband nannte sich in "Verband der wissenschaftlichen christlichen Studentenvereine UNITAS" um.
23. Februar 1934 Die österreichischen UNITAS-Vereine trennen sich einvernehmlich vom UNITAS-Verband und gründen die "UNITAS in Österreich (UiÖ)" auf der Grundlage der alten Verbandssatzung vor 1933 und der alten unitarischen Prinzipien.
15. März 1934 Konstituierende Generalversammlung (GV) der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck, Vorortspräsident wird Bbr. Franz Xaver Schredt, Kreuzritter-UNITAS Wien.
15. März 1935 Gründung der UNITAS-Juvavia zu Salzburg.
8. bis 10. Juni 1935 1. ordentliche GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
7. bis 8. November 1936 2. GV der "UNITAS in Österreich" in Salzburg dabei Aufnahme des AHV Ungarn, verstärkte Zusammenarbeit mit ÖKV in hochschulpolitischen Fragen, und Wahl eines Bbr. zum VOP und nicht eines Vereins zum Vorort beschlossen.
4. bis 5. Dezember 1937 3. GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
12. März 1938 Überfall der deutschen Wehrmacht auf die Republik Österreich, einen Tag später wird der sog. "Anschluss" proklamiert.
10. Juni 1938 Verbot der "UNITAS in Österreich" durch die Staatspolizeileitstelle Wien.
26. Juni 1938 Verbot des UNITAS-Verbandes durch die Gestapo als "staatsfeindliche Organisation". Die höchste Ehrung, die dem UNITAS-Verband je widerfahren ist !
8. Dezember 1947 Wiederbegründung des AHV UNITAS Innsbruck.
WS 1951/52 Reaktivierung der UNITAS Norica zu Innsbruck.
1952 Wiederbegründung der "UNITAS in Österreich (UiÖ)". Verbandsgeschäftsführer wird Bbr. Franz Xaver Schredt.
2. bis 4. Mai 1953 4. GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
11. Februar 1954 Reaktivierung der UNITAS Greifenstein zu Innsbruck.
12. bis 13. Februar 1955 5. GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
28. Juni 1955 Reaktivierung der Kreuzritter-UNITAS zu Wien.
5. bis 7. Februar 1960 6. GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
5. bis 6. Dezember 1964 7. GV der "UNITAS in Österreich" in Innsbruck.
WS 1964/65 Suspendierung der UNITAS Greifenstein zu Innsbruck.
8. bis 13. Juni 1965 Vereinbarung zwischen dem UNITAS-Verband und der "UNITAS in Österreich" auf der 88. GV des UNITAS-Verbandes in Hildesheim.
3. bis 4. Dezember 1966 8. GV der "UNITAS in Österreich" in Salzburg und Reaktivierung der UNITAS Juvavia zu Salzburg.
weitere Geschichte ab 1970 mit der 9. GV in Innsbruck werden regelmäßig (mit 2 Ausnahmen) alle 2 Jahre GVGV in Innsbruck abgehalten, die letzte war die 21. GV der "UNITAS in Österreich" vom 16. bis 17. November 1996. Die Aktivenvereine sind leider alle untergegangen und suspendiert worden. Nähere Informationen liegen dem UNITAS-Verband nicht vor. Die vier Altherrenvereine existieren noch.
Am 17. November 1983 verstirbt Bbr. Dr. Franz Xaver Schredt, bis dahin Verbandsgeschäftsführer der "UNITAS in Österreich" (VOP der "UNITAS in Österreich" von 1934 bis 1937) und hinterlässt ein große Lücke. Seine Arbeit übernimmt Bbr. Dipl-Volkswirt Karl Nemeth.

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Die Anschriften der UNITAS-Vereine der "UNITAS in Österreich"

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Vereinbarung zwischen dem UNITAS-Verband und der "UNITAS in Österreich"

Die "Unitas in Österreich", als selbständiger Verband am 15. März 1934 gegründet, ist die Zusammenfassung der in Österreich bestehenden oder noch zu gründenden Unitas-Vereine.
Die Unitas-Vereine in Österreich sind polizeilich angemeldet unter dem Namen "Wissenschaftlicher Katholischer Akademikerverein Unitas (mit Beinamen)" und sind als solche die Zusammenfassung des aktiven und des Altherren-Vereins.

Mitglieder der Akademikervereine Unitas können katholische Akademiker jeder Nationalität werden, die an einer österreichischen Hochschule studieren oder studiert haben.

Die "Unitas in Österreich" wird vertreten durch den Geschäftsführer und den Kassier, die beide aus dem Kreis der obengenannten Akademikervereine auf der von Fall zu Fall einzuberufenen Generalversammlung gewählt werden.

Die "Unitas in Österreich" hat sich aus rechtlichen und geschichtlichen Gründen zu der obengenannten Organisationsform entschlossen. Der Unitasverband e.V. anerkennt diese Gründe und nimmt die Erklärung der "Unitas in Österreich" entgegen, dass sie sich auf dem Boden des unitarischen Grundgesetzes, der Satzungen und Prinzipien und der gemeinsamen Geschichte weiß. Die "Unitas in Österreich" ist als solche korporatives Mitglied des Unitasverbandes e.V.
Die "Unitas in Österreich" übernimmt für ihren Bereich GV-Beschlüsse und Satzungsänderungen des Unitasverbandes e.V.; soweit sie die rechtliche und geschichtliche Eigenart der "Unitas in Österreich" berühren, bedürfen sie der Zustimmung der GV der "Unitas in Österreich".

Der Geschäftsführer der "Unitas in Österreich" wird in den engeren Vorstand des Unitasverbandes e.V. als stimmberechtigtes Mitglied kooptiert. Der Schriftwechsel zwischen der "Unitas in Österreich" und dem Unitasverband e.V. vollzieht sich über die beiden Geschäftsführer. Die Möglichkeit für den VOP und den Altherrenbundsvorsitzenden, sich unmittelbar an die betreffenden Gliederungen der "Unitas in Österreich" zu wenden, wird davon nicht berührt. In jedem Fall sind aber Durchschriften an die beiden Geschäftsführer notwendig.

Mitgliedschaft
Aktive Unitarier aus Korporationen des Unitasverbandes e.V. werden während ihres Studiums an österreichischen Hochschulen dort durch Anmeldung volle Mitglieder mit allen Rechten und Pflichten bei dem von ihm gewählten Verein. Das gleiche gilt umgekehrt für studierende österreichische Unitarier bei einem Studium an einer Hochschule in der Bundesrepublik. AHAH des Unitasverbandes e.V. werden, wenn sie ihren Wohnsitz auf dem Gebiete der Republik Österreich haben, Mitglieder der "Unitas in Österreich" und umgekehrt, was nicht ausschließt, dass sie auch zusätzlich beim bisherigen Verband bleiben.

Generalversammlung
Auf der Generalversammlung des Unitasverbandes e.V. haben die österreichischen Akademikervereine Unitas (mit Beinamen) bei Anwesenheit je eine AH- und eine Aktivenstimme. Zu der internen GV der "UNITAS in Österreich" wird der engere Vorstand des Unitasverbandes e.V. eingeladen.

Verbandstagung
Zentrale Tagungen des Unitasverbandes e.V. (Fuchsmajorentagungen, Soniorenkonferenz, Generalversammlungen) sollen von den entsprechenden Vertretern der "Unitas in Österreich" besucht werden.

Zeitschrift
Die vom Unitasverband e.V. herausgegebene Zeitschrift "Unitas" ist für die AHAH in Österreich an den dortigen Geschäftsführer für die Korporation an diese direkt kostenlos zu versenden.
Die "Unitas in Österreich" ist berechtigt, in dieser Zeitschrift Veröffentlichungen vorzunehmen.

Finanzen
Der Verbandsbeitrag ist von den in Österreich wohnhaften AHAH an den dortigen Kassier zu zahlen. Der Altherrenvereinsbeitrag wird davon nicht berührt. Es bleibt der "Unitas in Österreich" überlassen auch bei den Aktiven in Österreich einen Verbandsbeitrag zu erheben, der ihr verbleibt.
Bei Teilnahme von offiziellen Vertretern österreichischer Vereine an Verbandstagungen übernimmt der Unitasverband e.V., zusätzlich die Fahrtkosten von der Bundesgrenze bis zum Tagungsort und zurück zur Bundesgrenze.

Vereinbart anlässlich der 88. Generalversammlung in Hildesheim 1965

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UNITAS ? - Was ist das ?

Die "UNITAS in Österreich" ist nichts anderes als die UNITAS überhaupt ! Was die UNITAS ist, erfahrt Ihr auf unserer Vereinsseite:
W.k.St.V. UNITAS München zu München im UV
und auf der Verbandsseite des UNITAS-Verbandes

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