W.K.St.V. UNITAS München

Das Grundgesetz der UNITAS

Artikel I

Die UNITAS ist ein wissenschaftlicher katholischer nichtfarbentragender Studentenverband. Sie will die Mitglieder ihrer Vereine in ihrem Streben nach religiöser Vertiefung, wissenschaftlicher Bildung und sozialer Bereitschaft unterstützen.
Ihre Prinzipien sind:

Virtus - Scientia - Amicitia

Ihr Wahlspruch lautet:

In necessariis unitas - in dubiis libertas - in omnibus caritas

Die Farben der Unitas sind blau-weiss-gold.

Artikel II

Die UNITAS verehrt als ihre Patrone die unbefleckt empfangene Jungfrau Maria, den hl. Thomas von Aquin und den hl. Bonifatius.
Sie feiert ihre Feste mit der Liturgie der Kirche mit gemeinsamer hl. Kommunion und durch besondere Festsitzungen (Vereinsfeste), weil sich beim eucharistischen Opfermahl die unitarische Gemeinschaft am tiefsten verwirklicht.
Das Fest der Immaculata ist zugleich der Gedenktag für die verstorbenen und gefallenen Bundesbrüder.

Artikel III

Das ernste Streben des Unitariers nach Verwirklichung der Prinzipien soll sich erfüllen.

1. in einem echten christlichen Leben.
2. in einem zielbewussten Studium mit gegenseitiger wissenschaftlicher Anregung.
3. in einer freundschaftlichen Hinwendung zum Bundesbruder und in einer sozialen Bereitschaft im öffentlichen Leben.

Artikel IV

Der Unitas-Verein veranstaltet wöchentlich eine ordentliche Sitzung, in der ein Vortrag über ein zeitnahes wissenschaftliches Thema mit Aussprache gehalten wird.

Das Bonner Papier

Der UNITAS-Verband ist ein katholischer, wissenschaftlicher Studenten- und Akademikerverband. Er setzt sich folgende Ziele:

  1.  Jeder Bundesbruder ist bereit, sich durch persönlichen Einsatz und in der Gemeinschaft mit Bundesbrüdern um eine Vertiefung seines Glaubens zu bemühen.
    Dies schließt ein:
    a) Erweiterung des theologischen Wissens
    b) Bildung zu dialogfähigen, weltzugewandten und weltverantwortlichen Christen,
    c) Bereitschaft zur Mitarbeit und Mitverantwortung in der Kirche
    d) Bereitschaft zur Teilnahme an der gemeinsamen Eucharistiefeier des Vereins.

  2. Jeder Bundesbruder ist bereit, über sein persönliches Fachstudium hinaus sich in der Gemeinschaft des Vereins aus Verantwortung für eine menschenwürdiger zu gestaltende Welt wissenschaftlich zu bemühen. Antrieb zu diesen Bemühungen und zu dieser Verantwortung ist unser Glaube.

  3. Jeder Bundesbruder ist bereit, die individuelle und soziale Gerechtigkeit als eines der Kernziele des UNITAS-Verbandes zu verwirklichen.
    Zur Erreichung dieses Zieles ist der persönliche Einsatz jedes Bundesbruders ebenso nötig wie die Zusammenarbeit mit allen, die auf der Grundlage der Personenwürde und Menschenrechte selbstlos die gleichen Ziele anstreben.

  4. Jeder Bundesbruder versteht die unitarische Gemeinschaft als Lebensbund. Gegenseitige Mitverantwortung und die Bereitschaft, einander selbstlos zu helfen, sind Bedingungen der bundesbrüderlichen Freundschaft.
    In dieser Gemeinschaft hat auch die "correctio fraterna" ihren Platz. Jedes kritische Verhalten muss auch der eigenen Meinung gegenüber selbstkritisch sein. Zivilcourage in allen Bereichen des Lebens entspricht unitarischer Tradition.
    Diese Ziele sind im Hinblick auf das Grundgesetz der UNITAS und seine Auslegung für die Gegenwart eine Interpretation der unitarischen Prinzipien

virtus, scientia, amicitia

und des unitarischen Wahlspruchs

in necessariis unitas, in dubiis libertas, in omnibus caritas.