WOW ! Genial ! New ! (auf blinkende changierende Bildchen mangels Zeit großzügig
verzichtet):
Unsere lieben Beihelfer zur endgültigen Vernichtung des Hausmeisters, eine
super-verehrliche K.D.St.V. Burgundia im CV zu München hat es ins Web geschafft.
Endlich, damit ist die Elisabethstraße 30 das am meisten überrepräsentatierte Wohnhaus
der Welt im W3 überhaupt.
Zu der "UNITAS in Österreich" gibt es eine Informationsseite.
Unser schriftliches Faltblatt im HTML-Format.
Zur Erklärung nicht bekannter Begriffe, siehe auf unsere Glossarseite.
Die UNITAS besitzt jetzt auch eine Mailingliste für Mitglieder des UNITAS-Verbandes.
Die Einschreibung erfolgt über die Anmeldungsseite.
Die 119. Generalversammlung des Verbandes der wissenschaftlichen katholischen
Studentenvereine UNITAS (UV) hat in Darmstadt am 17. Mai 1996 durch eine Satzungsänderung
die Aufnahme von Studentinnenvereinen ermöglicht. Mitglieder des UV können nun
- Studentenvereine
- Studentinnenvereine
- Altherrenvereine
- Hohedamenvereine
werden. Gemischte Vereine bleiben auch weiterhin satzungsrechtlich ausgeschlossen.
Entgegen dem Satzungsänderungsantrages des Verbandsvorstandes dürfen die
Studentinnenvereine auch den Vorort stellen. Sie haben damit die gleichen Rechte und
Pflichten wie ein Studentenverein.
Für die Satzungsänderung war eine Mehrheit von 75 % der 103 anwesenden Delegierten
nötig; diese Mehrheit wurde mit 78 Ja-Stimmen gerade erreicht.
Der UNITAS-Verband ist damit der erste katholische Studentenverband, der sich Frauen
öffnet. Er hofft, daß diese Entscheidung auch bei den beiden anderen katholischen
Verbänden CV und KV die Diskussion über Frauen in Studentenverbindungen anstößt oder
weiter vorantreibt.
Siehe auch nächsten Artikel
Nach fünf Jahren läuft der Assoziierungsvertrag zwischen den inzwischen fünf
Studentinnenvereinen und dem UV aus. Auf der GV in Darmstadt muß nun entschieden werden,
ob die Studentinnenvereine ordentliche Mitglieder des UV werden können.
Teile des Verbandsvorstandes haben dazu einen Satzungsänderungsantrag eingebracht, der
die zukünftige Struktur des Verbandes beschreibt, und die Rechte und Pflichten der neuen
Mitglieder regelt.
Auf der 114. Generalversammlung des UNITAS-Verbandes vom 30. Mai bis 2. Juni 1991 in
Mainz wurde der richtungsweisende Beschluß auf Antrag der UNITAS Franco-Saxonia zu
Marburg gefaßt: Studentinnenvereine, die die Prinzipien und Grundsätze des UVs annahmen,
konnten einen Assoziierungsvertrag mit dem Verband eingehen. Dieser berechtigte sie, den
Namen "UNITAS" zu tragen, sowie die Farben "Blau-Weiß-Gold" zu
führen. Die Studentinnenvereine, sowie ihre Mitglieder durften an allen
Verbandsveranstaltungen teilnehmen; in den beschließenden Gremien hatten sie jedoch nur
eine beratende Stimme.
Der UNITAS-Verband hatte damit als erster katholischer Studentenverband der Tatsache
Rechnung getragen, daß heute fast die Hälfte aller Studierenden in der Bundesrepublik
Deutschland Frauen sind. Er wollte auch seiner besonderen Verantwortung gegenüber den
katholischen Studentinnen gerecht werden, und unitarische Grundsätze auch für sie
"erlebbar" machen.
Der Vertrag hatte eine Laufzeit bis zur GV 1996, danach sollte entschieden werden, ob die
Studentinnenvereine ordentliche Mitglieder werden, ob der Vertrag verlängert wird oder ob
er ausläuft.
Am 18. Januar 1992 gründete sich daraufhin in Marburg, die UNITAS Elisabetha
Thuringia als erste unitarische Studentinnenverbindung; kurze Zeit danach folgten ihr
die Bonner mit der UNITAS Clara Schumann am 4. Februar.
Es folgten am 20. August 1993 die UNITAS Hassia-Sophia zu Franfurt am Main, am 15.
Oktober 1994 die UNITAS Maria Montessori zu Gießen und schließlich wurde auf der
118. GV 1995 in Freiburg die UNITAS Edith Stein zu Freiburg assoziiert.
Die unitarischen Studentinnenvereine sind in der Zwischenzeit beinahe zur
Selbstverständlichkeit geworden und stellen für die allermeisten Unitarier eine
Bereicherung dar. Sie sind längst nicht mehr ein Anhängsel des Verbandes, sondern mit
fünf Vereinen ein wichtiger und prägender Bestandteil. Dabei haben sie die unitarischen
Prinzipien konsequent umgesetzt, und das Selbstverständnis des Verbandes uneingeschränkt
verinnerlicht.
Im Vorfeld zu 117. GV in Augsburg 1994 begann die Diskussion, wie nach 1996
weiterverfahren sollte; die Anträge zur Diskussion reichten von voller Integration bis
zur Bildung von zwei völlig unabhängigen Verbänden, die lediglich eine enge Beziehung
zueinander hätten. Zwischen diesen Polen gab es noch mehrere Zwischenlösungen, wie die
mit zwei Verbänden die wiederum einem Dachverband bilden würden.
Die Gegner einer vollen Integration fürchteten vor allem um den korporativen Charakter
des UNITAS-Verbandes, und daß den Studentinnen eine Form aufgezwungen würde, die nicht
ihrer "spezifisch weiblichen" entspräche. Ein Argument, was nicht ganz
nachvollziehbar ist, hat der UV doch schon von altersher immer auch neustudentische
Vereine in seinen Reihen.
Im übrigen bevorzugten die Studentinnenvereine selbst die volle Integration.
Eine Zulassung von gemischten Vereinen wurde immer im Verband abgelehnt und stand auch
ernsthaft niemals zur Diskussion
In Augsburg wurde noch nichts entschieden, dies sollte auf der GV in Freiburg geschehen.
Dazu wurde ein Ausschuß gegründet, der alle Modelle sammeln, sie wo möglich
zusammenführen und der Generalversammlung in Freiburg zur Abstimmung vorlegen sollte. Es
wurde aber schon in Augsburg deutlich, daß die Mehrheit sich eine volle Integration
wünschte.
In Freiburg 1995 verpaßte das Integrationsmodell mit 51 zu 38 Stimmen die erforderliche
Dreiviertel-Mehrheit. Alle anderen Modelle wurden mit großer Mehrheit abgelehnt. Die GV
beschloß daraufhin, daß in Darmstadt nur noch das Integrationsmodell nochmal zur
Abstimmung stehen sollte; dieses sollte bis dahin so abgeändert werden, daß auch die
Argumente der Integrationsgegner berücksichtigt würden.
Der Vorsitzende der ständigen Satzungskommission, der Vorortspräsident, der
Vorsitzende des Altherrenbundes und der Verbandsgeschäftsführer haben somit zur 119. GV
in Darmstadt einen Satzungsänderungsantrag eingebracht, der sich hauptsächlich auf das
Integrationsmodell stützt.
Demnach könen Mitglieder des UNITAS-Verbandes
- Studentenvereine,
- Studentinnenvereine,
- Altherrenvereine und
- Hohedamenvereine
werden.
Studenten könen nur Mitglied in Studentenvereinen werden, Studentinnen nur in
Studentinnenvereinen. Die Vereinsnormalsatzungen müssen eine Vermischung in jeder Form
ausschließen.
Neben dem Altherrenbund (Zusammenschluß aller AHVs) ist bei Bedarf ein Hohedamenbund zu
gründen. Entsprechendes gilt bei Zirkeln (örtliche Zusammenschlüße).
Die Studentinnen wählen eine eigene Vertreterin in den Verbandsvorstand (die Studenten
wählen schon immer vier Aktivenvertreter).
Sind die bisherigen Formulierungen nur darauf ausgerichtet, eine wie auch immer geartete
Vermischung zu verhindern, gibt es eine echte Einschränkung fü die Studentinnenvereine:
Sie können nicht den Vorort stellen, damit soll den Bedenken Rechnung getragen werden,
daß Studentinnen nicht den korporativen Charakter des UV darstellen könnten.
Ansonsten haben alle Vereine und ihre Mitglieder die gleichen Rechte.
Diese Satzungsänderung muß mit einer Dreiviertel-Mehrheit angenommen werden, sollte diese Mehrheit nicht erreicht werden, hat die UNITAS Palatia zu Darmstadt eine Verlängerung des Assoziierungsverhältnisses bis zur 122. GV in Osnabrück beantragt.